Fachkundelehrgänge für Umweltbeauftragte
Bestellte Betriebsbeauftragte in den Bereichen Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz und Störfall sind gesetzlich verpflichtet die entsprechende Fachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen zu können. Die Teilnahmen an einer Grundausbildung und einer Fortbildung (alle zwei Jahre) sind somit gesetzlich vorgeschrieben.
Erlangen Sie mit den unten aufgeführten Ausbildungen, Seminaren und Fortbildungen die notwendige Expertise.