Fortbildung für Abfallbeauftragte
2-tägiges Seminar
Seminarbeschreibung
Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde gemäß §60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und §9 Abs. 2 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV).
Zum Erhalt der Fachkunde sind Betriebsbeauftragte für Abfall verpflichtet regelmäßig – mindestens alle 2 Jahre – an eine behördlich anerkannten Lehrgang teilzunehmen.
Besuchen Sie unsere 2-tägige Fortbildung für Abfallbeauftragte, erweitern Sie Ihre Kenntnisse und frischen Sie ihr Wissen auf!
Der Lehrgang vermittelt aktuelles Fachwissen für die Tätigkeit von Abfallbeauftragten nach § 60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dient dem gesetzlich vorgeschriebenen Erhalt der Fachkunde. Es werden die Anforderungen nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet gegen 17:00 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und mit zwei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich untergesetzlichen Regelwerkes:
- der neue europäische Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
- das neue Produktrecht "Design for Recycling"
- Neue und zur Novelle anstehende Vorschriften des europäischen und nationalen Gesetzgebers
- Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Elektro- und Elektronikgesetz
- Verpackungsgesetz
- Batteriegesetz
- Die neue Ersatzbaustoffverordnung
- das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz,
Besondere Aspekte zum Abfallrecht:
- Verhältnis Abfall- zum Immisionsschutzgesetz
- die geplante europäische Novelle zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis
Abfalllogistik
Abfall und Gefahrstoffe
Abfall und Gefahrgut
Die Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Umweltauditoren und andere Betriebsbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten.
Bitte beachten Sie:
Die Referierendenauswahl kann je Termin variieren.
-
Dipl.-Ing.
Wolfgang Hennemann
Bezirksregierung, Münster -
Uwe Manske
GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen
Teilnahmezertifikat der concada GmbH
Hinweis
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Seminarpreis
1.050 €zzgl. MwSt.
optional buchbarPrintunterlagen 69 € zzgl. MwSt. Sie haben die Möglichkeit optional die Printseminarunterlagen zu Ihrem Seminar dazu zu buchen.
Die digitale Version der Unterlagen steht Ihnen in jedem Fall kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Neukundenrabatt von 10% bei der ersten Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung