Mehrfachbeauftragte – Kombinierte Fortbildung und Praxis-Update (Modul Abfall und Gewässerschutz)
Seminarbeschreibung
Frischen Sie mehrere Fachqualifikationen auf und erfüllen Sie Anforderungen effizient
Teilnahme an den Tagen 1, 3 und 4 der Fortbildung
Mit dieser behördlich anerkannten Fortbildung aktualisieren Sie Ihre Fachkunde als Immissionsschutz-, Abfall- und/oder Gewässerschutzbeauftragte:r in einer Veranstaltung. Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, § 60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Durch die Kombination der Themenbereiche Immissionsschutz, Abfall- und Gewässerschutz nutzen Sie fachliche Synergien, vermeiden Doppelungen und erhalten aktuelle rechtliche Entwicklungen kompakt und praxisnah vermittelt. Sie aktualisieren mehrere Fachkunden gleichzeitig, sparen Zeit
und Weiterbildungskosten und stärken Ihre Handlungssicherheit bei der Umsetzung umweltrechtlicher Anforderungen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können Ihre Aufgaben im betrieblichen Umwelt- und Compliance-Management weiterhin rechtssicher, effizient und verantwortungsvoll wahrnehmen. Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden – je nachdem, welche Fachkunden Sie aktualisieren möchten.
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Inhouse-Schulung
Sie möchten mehrere Mitarbeitende gezielt und praxisnah qualifizieren? Wir bieten Ihnen diese Schulung auch als passgenaue Inhouse-Lösung – flexibel auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Lehrgangszeiten
Start am ersten Tag: ca. 8:30 Uhr
Ende am letzten Tag: ca. 16:00 Uhr
1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)
- Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
- Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten
3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte
- Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
- Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
- Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis
4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
- Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
- Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
- Technische Regeln in der praktischen Anwendung
- Löchwasserrückhaltung
- Europäische Hochwasserrahmenrichtlinie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz
- Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte sowie an Umweltauditoren.
Hinweis zum Fortbildungsteil Abfallbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Bitte beachten Sie:
Die Referierendenauswahl kann je Termin variieren.
Dipl.-Ing.
Frederik Slowenski
Umweltconsult Slowenski, Euskirchen
Dipl.-Ing.
Wolfgang Hennemann
Uwe Manske
GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen
Dr.
Andreas Kersting
Baumeister Rechtsanwälte, Münster
Dr.
Christoph Anger
Ernst & Young Law GmbH, KölnHans-Peter Ewens
Teilnahmezertifikat der concada GmbH
Seminarpreis
1.910 €zzgl. MwSt.optional buchbarPrintunterlagen 99 €
zzgl. MwSt. Bei Präsenzveranstaltungen haben Sie die Möglichkeit optional die Printunterlagen zu Ihrem Seminar dazu zu buchen.
Die digitale Version der Unterlagen steht Ihnen in jedem Fall kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Neukundenrabatt von 10% bei der ersten Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

