Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte (Modul Abfall, Immissionsschutz, Störfall)

3-tägiges Seminar


Seminarbeschreibung

Modul: Fortbildung für Immissionsschutz-, Störfall- und Abfallbeauftragte

Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfallbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre. Im Rahmen der Kombinierten Fortbildung für Mehrfachbeauftragte können alle Bereiche in einem Lehrgang abgedeckt werden. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17:00 Uhr.

1. Tag: (verplichtend für alle)

  • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
  • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten

2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

  • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • TA Luft: Novellierung
  • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger

3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte

  • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
  • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
  • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis

Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.

Hinweis zum Fortbildungsteil Abfalbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten. Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung zu Abfallbeauftragten derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Bitte beachten Sie:
Die Referierendenauswahl kann je Termin variieren.

  • Dr. 
					Nils-Oliver Höppner Dr. Nils-Oliver Höppner
    Höppner Audit Support, Winsen
  • Dipl.-Ing. 
					Wolfgang Hennemann Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann
    Bezirksregierung, Münster
  • Uwe Manske Uwe Manske
    GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen
  • Dr. 
					Andreas Kersting Dr. Andreas Kersting
    Baumeister Rechtsanwälte, Münster
  • Dr. 
					Jörg Hellhammer Dr. Jörg Hellhammer
  • Prof. Dr. 
					Christian Jochum Prof. Dr. Christian Jochum
    Unternehmensberatung Jochum, Bad Soden
  • Dr. 
					Christoph Anger Dr. Christoph Anger
    Ernst & Young Law GmbH, Köln
  • Prof. Dr. 
					Hans-Jürgen Müggenborg Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
    Kanzlei Prof. Müggenborg, Aachen

Teilnahmezertifikat der concada GmbH

Seminarpreis

1.890 €zzgl. MwSt.

optional buchbarPrintunterlagen 99 € zzgl. MwSt. Sie haben die Möglichkeit optional die Printseminarunterlagen zu Ihrem Seminar dazu zu buchen.
Die digitale Version der Unterlagen steht Ihnen in jedem Fall kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Neukundenrabatt von 10% bei der ersten Anmeldung

Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Ihre Kontaktperson

Katharina Hamann

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Nadine Ramtom

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