Mehrfachbeauftragte – Kombinierte Fortbildung und Praxis-Update (Modul Abfall, Immissionsschutz, Störfall)

3-tägiges Seminar


Seminarbeschreibung

Frischen Sie mehrere Fachqualifikationen auf und erfüllen Sie Anforderungen effizient

Teilnahme an den Tagen 1, 2 und 3 der Fortbildung

Mit dieser behördlich anerkannten Fortbildung aktualisieren Sie Ihre Fachkunde als Immissionsschutz-, Abfall- und/oder Gewässerschutzbeauftragte*r in einer Veranstaltung. Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV,
§ 60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Durch die Kombination der Themenbereiche Immissionsschutz, Abfall- und Gewässerschutz nutzen Sie fachliche Synergien, vermeiden Doppelungen und erhalten aktuelle rechtliche Entwicklungen kompakt und praxisnah vermittelt. Sie aktualisieren mehrere Fachkunden gleichzeitig, sparen Zeit
und Weiterbildungskosten und stärken Ihre Handlungssicherheit bei der Umsetzung umweltrechtlicher Anforderungen. So bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und können Ihre Aufgaben im betrieblichen Umwelt- und Compliance-Management weiterhin rechtssicher, effizient und verantwortungsvoll wahrnehmen. Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden – je nachdem, welche Fachkunden Sie aktualisieren möchten.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Inhouse-Schulung

Sie möchten mehrere Mitarbeitende gezielt und praxisnah qualifizieren? Wir bieten Ihnen diese Schulung auch als passgenaue Inhouse-Lösung – flexibel auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Lehrgangszeiten

Start am ersten Tag: ca. 8:30 Uhr
Ende am letzten Tag: ca. 16:00 Uhr

1. Tag: (verplichtend für alle)

  • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
  • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten

2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

  • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • TA Luft: Novellierung
  • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger

3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte

  • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
  • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
  • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis

Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte sowie an Umweltauditoren.

Hinweis zum Fortbildungsteil Abfallbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Bitte beachten Sie:
Die Referierendenauswahl kann je Termin variieren.

  • Dipl.-Ing. 
					Wolfgang Hennemann Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann
  • Uwe Manske Uwe Manske
    GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen
  • Dr. 
					Andreas Kersting Dr. Andreas Kersting
    Baumeister Rechtsanwälte, Münster
  • Dr. 
					Jörg Hellhammer Dr. Jörg Hellhammer
  • Prof. Dr. 
					Christian Jochum Prof. Dr. Christian Jochum
    Unternehmensberatung Jochum, Bad Soden
  • Dr. 
					Christoph Anger Dr. Christoph Anger
    Ernst & Young Law GmbH, Köln
  • Dipl.-Ing. (TH) 
					Peter Gamer Dipl.-Ing. (TH) Peter Gamer
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden
  • Frank Schmitz Frank Schmitz
    Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen
  • Hans-Peter Ewens
  • Norbert Wiese

Teilnahmezertifikat der concada GmbH

Seminarpreis

1.910 €zzgl. MwSt.

optional buchbarPrintunterlagen 99 €  zzgl. MwSt. Bei Präsenzveranstaltungen haben Sie die Möglichkeit optional die Printunterlagen zu Ihrem Seminar dazu zu buchen.
Die digitale Version der Unterlagen steht Ihnen in jedem Fall kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Neukundenrabatt von 10% bei der ersten Anmeldung

Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Ihre Kontaktperson

Nadine Ramtom

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Seminarmanagerin concada Seminare

0228 400 72 755

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Emily Görzen

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Seminarmanagerin concada Seminare

0228 400 72 557

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