Gefahrstoffe
Für Unternehmen, die Gefahrstoffe herstellen, anwenden, lagern, transportieren oder damit handeln, gibt es eine Reihe von Aspekten, die hinsichtlich Arbeitssicherheit und Umweltschutz berücksichtigt werden müssen.
Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Die Aufgaben obliegen einer fachkundigen Person, den so genannten – aber nicht explizit gesetzlich geforderten – Gefahrstoffbeauftragten.
Neben der modularen Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten, können Sie bei uns auch Ihre bereits erworbenen Fachkenntnisse auffrischen lassen.