Kombinierter Fortbildungslehrgang für Mehrfachbeauftragte (Abfall, Immissionsschutz, Störfall, Gewässer)
Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne von §9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit §7 Nr. 2 der 5. BImSchV, §60 Abs. 3 KrWG, §9 Abs. 2 AbfBeauftrV und nach §64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)