1. Was macht ein Regalprüfer? – Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Ein Regalprüfer sorgt dafür, dass Regalanlagen sicher betrieben werden können und keine Gefährdung für Mitarbeitende oder den Betrieb entstehen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
Regelmäßige Sicht- und Inspektionsprüfungen
- Durchführung von Prüfungen gemäß DIN EN 15635
- Kontrolle auf Schäden, Verformungen und fehlende Sicherungselemente
- Bewertung anhand festgelegter Risikokategorien
- Dokumentation aller festgestellten Mängel
Erstellung von Prüfberichten
Der Regalprüfer dokumentiert die Ergebnisse transparent und vollständig und gibt konkrete Handlungsempfehlungen: von Sofortmaßnahmen über Reparaturen bis zu Sperrungen einzelner Bereiche.
Beratung für mehr Sicherheit im Lager
Regalprüfer unterstützen Unternehmen bei:
- der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- der Verbesserung interner Abläufe
- der Erhöhung der Betriebssicherheit
- der Verlängerung der Lebensdauer von Regalanlagen
2. Was sind die gesetzlichen Anforderungen und Prüfungspflichten für Unternehmen
Regalprüfungen sind in Deutschland klar geregelt: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Regel 208‑061 und die DIN EN 15635 schreiben vor, dass Regale als Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich geprüft werden müssen. Verantwortlich dafür ist eine befähigte Person, die über eine entsprechende fachliche Schulung, umfassende Kenntnisse der relevanten Normen, praktische Erfahrung mit Regalanlagen und die Fähigkeit verfügt, Schäden fachgerecht zu beurteilen. Außerdem muss diese Person schriftlich durch den Arbeitgeber bestellt werden.
Die Pflicht zur Bestellung eines Regalprüfers gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe – von kleinen Handwerksbetrieben über mittelständische Firmen bis hin zu großen Industrie- und Logistikstandorten. Regelmäßige Prüfungen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden, Schäden frühzeitig zu erkennen und die Betriebssicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Unternehmen, die auf die jährliche Regalprüfung verzichten, riskieren Sicherheitsrisiken für Beschäftigte, Haftungsprobleme und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes.

3. Wie läuft die Ausbildung zum Regalprüfer ab?
Die Ausbildung ist kompakt, praxisorientiert und in der Regel innerhalb von zwei Tagen absolviert. Typischer Ablauf:
1. Rechtliche Grundlagen
- Einführung in DIN EN 15635, BetrSichV, DGUV 208‑061
- Pflichten des Arbeitgebers
- Anforderungen an Prüfungen und Dokumentation
2. Kenntnisse über Regaltypen
- Fachboden-, Paletten‑, Einfahr‑ und Kragarmregale
- Belastungsgrenzen
- Konstruktion und typische Schwachstellen
3. Schäden erkennen und bewerten
- Verformungen
- defekte Traversen
- fehlende Sicherungselemente
- Risikoklassifizierung
4. Praktische Durchführung der Sichtprüfung
- systematisches Vorgehen
- Prüffristen
- Dokumentation mit Prüfprotokoll
- Maßnahmen bei Mängeln
5. Abschluss & Zertifikat
Nach Wissensüberprüfung erhalten Teilnehmende ein Zertifikat, das sie zur befähigten Person ausweist.
Wenn Sie selbst Regalprüfer werden möchten oder Mitarbeitende qualifizieren wollen, finden Sie bei der concada GmbH die entsprechende Schulung:
Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen – Schulung nach DIN EN 15635
Kraftbetriebene Regalanlagen erfordern wiederum zusätzlich vertiefte Fachkenntnisse – genau dafür bietet concada das Seminar Kraftbetriebene Regalanlagen nach DIN EN 15095 an.
4. Wie oft muss ein Regalprüfer sich fortbilden?
Es existiert zwar keine gesetzliche Fortbildungspflicht, jedoch wird empfohlen, alle 3–5 Jahre eine Auffrischung durchzuführen.
Grund:
- technische Veränderungen
- neue Schadensbilder
- Aktualisierung der Normen
- betriebliche Veränderungen
Viele Anbieter – wie concada – bieten dafür spezialisierte Fortbildungen:
5. Berufsaussichten und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Die Berufsaussichten für qualifizierte Regalprüfer gelten als stabil bis zunehmend positiv, da sowohl die gesetzliche Prüfpflicht als auch steigende Sicherheitsanforderungen, zunehmende Automatisierung und erweiterte Dokumentationspflichten den Bedarf an ausgebildeten Fachkräften kontinuierlich erhöhen. Wer als befähigte Person tätig ist, kann sich in verschiedene Richtungen weiterentwickeln: etwa zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, zum Sicherheitsbeauftragten, zum Logistikmeister oder zur Fachkraft für Lagerlogistik. Auch Tätigkeitsfelder im Qualitätsmanagement, in der Gefährdungsbeurteilung oder im technischen Facility Management bieten attraktive Perspektiven. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen und als externer Regalprüfer für unterschiedliche Unternehmen tätig zu werden, was zusätzliche Flexibilität und vielfältige Einsatzbereiche eröffnet.
FAQ – Regalprüfer & Regalinspektion
1. Wer darf in Deutschland als Regalprüfer tätig sein?
In Deutschland darf nur eine befähigte Person nach DIN EN 15635 als Regalprüfer arbeiten. Diese Person muss eine spezielle Schulung absolviert haben, praktische Erfahrung mit Regalanlagen besitzen und durch den Arbeitgeber schriftlich bestellt werden. Nur dann ist die Prüfung rechtssicher gemäß BetrSichV und DGUV.
2. Wie oft müssen Regale in deutschen Betrieben geprüft werden?
Regale gelten als Arbeitsmittel und müssen laut Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich sind wöchentliche Sichtkontrollen durch geschultes internes Personal vorgeschrieben. Die jährliche Prüfung muss dokumentiert werden.
3. Wie lange dauert die Ausbildung zum Regalprüfer in Deutschland?
Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Tage und umfasst Recht, Normen, Schadensbeurteilung, Praxisübungen und eine Abschlussprüfung. Nach bestandener Überprüfung erhält man ein Zertifikat und kann, als befähigte Person bestellt werden.
5. Was passiert, wenn ein Unternehmen in Deutschland keine Regalprüfung durchführt?
Unternehmen riskieren:
- Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende
- Haftungsprobleme, wenn ein Unfall passiert
- Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
- Verlust des Versicherungsschutzes
Regelprüfungen sind daher nicht nur Pflicht, sondern wirtschaftlich sinnvoll.
