Eine Industrieanlage mit rauchenden Schloten

Immissionsschutzbeauftragte: Schlüsselrolle für nachhaltige Unternehmen

Umweltschutz ist heute ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. In vielen Betrieben übernehmen die Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz eine entscheidende Funktion: Sie sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Umweltbelastungen minimiert werden.         
Doch was genau machen Immissionsschutzbeauftragte? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie sehen die Karriereperspektiven aus? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt und praxisnah.  

1. Mehr als nur Aufsicht: So gestaltet sich die Rolle im Betrieb

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz sind das Bindeglied zwischen Unternehmen und Umweltbehörden. Die konkreten Aufgaben sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 5. BImSchV festgelegt. Dazu gehören:

  • Beratung und Unterstützung: Immissionsschutzbeauftragte beraten die Unternehmensleitung und Mitarbeitenden in allen Fragen des Immissionsschutzes – von der Einführung umweltfreundlicher Verfahren bis zur Abfallvermeidung und Nutzung von Abwärme.
  • Überwachung und Kontrolle: Sie prüfen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und interner Regelungen im Bereich des Immissionsschutzes, überwachen Emissionen und Immissionen sowie die Dokumentation entsprechender Messwerte.
  • Optimierung des betrieblichen Umweltschutzes: Sie fördern und initiieren Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Ziel ist es, Emissionen nachhaltig zu reduzieren und Prozesse so zu gestalten, dass Umweltbelastungen gar nicht erst entstehen bzw. minimiert werden.
  • Berichterstattung: sie erstellen regelmäßige Reports über den Stand des Immissionsschutzes im Unternehmen. Diese Berichte dienen der internen Kontrolle und können auch gegenüber Behörden vorgelegt werden
  • Behördenschnittstelle: Immissionsschutzbeauftragte unterstützen bei Genehmigungsverfahren, beantworten Anfragen und begleiten behördliche Inspektionen.

Zusätzlich sind die Beauftragten verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um mit dem technischen Fortschritt und den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen Schritt zu halten

Tipp: Informieren Sie sich über Fachkundelehrgänge und Fortbildungen – Anbieter wie concada unterstützen Sie deutschlandweit.

2. Wann ist die Bestellung vorgeschrieben – und was gilt dann?

Die gesetzlichen Anforderungen für die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten in Deutschland sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der 5. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (5. BImSchV) geregelt.

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz muss bestellt werden, wenn ein Unternehmen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreibt, die im Anhang I der 5. BImSchV aufgeführt ist. Dazu zählen insbesondere Anlagen, die potenziell erhebliche Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Umwelteinwirkungen verursachen können. Die Pflicht zur Bestellung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald die betreffende Anlage unter die genannten Kategorien fällt.

Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und der Beauftragte muss betriebsangehörig sein, es sei denn, es liegt eine behördlich genehmigte Ausnahme vor. Die zuständige Behörde kann auch verlangen, dass mehrere Beauftragte bestellt werden, wenn dies zur sachgemäßen Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

Für Unternehmen, die keine solchen Anlagen betreiben, besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Immissionsschutzbeauftragten zu benennen. Dennoch kann es auch in solchen Fällen sinnvoll sein, freiwillig eine fachkundige Person mit Aufgaben des Umweltschutzes zu betrauen – etwa im Rahmen eines Umweltmanagementsystems oder zur Vorbereitung auf mögliche zukünftige Genehmigungsverfahren.

3. Was zählt: Fachwissen, Verlässlichkeit und kontinuierliche Weiterbildung

Um Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz in Deutschland werden zu dürfen, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV) geregelt sind.

Zunächst ist eine nachgewiesene Fachkunde erforderlich. Diese umfasst in der Regel eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung, etwa als Ingenieur*in oder in einem verwandten Berufsfeld. Darüber hinaus muss die Person über fundierte Kenntnisse im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, sowie über Verfahrenstechnik und Messtechnik verfügen. Auch praktische Erfahrungen im betrieblichen Umweltschutz sind von Vorteil. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde andere Qualifikationen als ausreichend anerkennen, wenn die Fachkunde auf anderem Wege nachgewiesen wird (§§ 7 und 8 der 5. BImSchV).

Neben der Fachkunde ist auch die persönliche Zuverlässigkeit eine zwingende Voraussetzung. Diese liegt vor, wenn keine Tatsachen bekannt sind, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausübung der Aufgaben begründen könnten – etwa frühere Verstöße gegen Umweltvorschriften oder strafrechtliche Verurteilungen (§ 10 der 5. BImSchV).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regelmäßige Fortbildungspflicht. Immissionsschutzbeauftragte müssen sich kontinuierlich weiterbilden, um mit den aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten (§ 9 der 5. BImSchV). Dies stellt sicher, dass die Aufgaben stets auf dem neuesten Stand der Technik und Gesetzgebung erfüllt werden können.

In der Regel soll die oder der Immissionsschutzbeauftragte betriebsangehörig sein. Nur in Ausnahmefällen kann eine externe Person bestellt werden, wenn dies von der zuständigen Behörde genehmigt wird (§ 5 der 5. BImSchV).

4. Ausbildung und Know-how: Wie man sich qualifiziert

Die Ausbildung erfolgt über einen staatlich anerkannten Fachkundelehrgang, der in der Regel vier Tage dauert. Inhalte sind praxisorientiert und umfassen:

  • Umweltrecht mit Schwerpunkt auf dem Immissionsschutzrecht
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren
  • Technische Grundlagen zur Emissionsüberwachung
  • Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen
  • Aufgaben und Pflichten eines Immissionsschutzbeauftragten
  • Chemisch-physikalische Eigenschaften von Luftschadstoffen

Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein bundesweit gültiges Zertifikat, das für die Bestellung und Anzeige bei Behörden erforderlich ist.

Alle zwei Jahre muss die Fachkunde durch einen zweitägigen Kurs aktualisiert werden.

 

Anbieter wie concada bieten den entsprechenden Grundlehrgang sowie die Fortbildung deutschlandweit an.

5. Karrierechancen und Perspektiven

Immissionsschutzbeauftragte haben in Deutschland vielfältige Weiterentwicklungsmöglichkeiten und gute Berufsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Umweltanforderungen und gesetzlicher Vorgaben.

  • Aufstieg im Unternehmen: Leitung von Umweltabteilungen oder Positionen als Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder Compliance-Manager.
  • Spezialisierung: Lärmschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutzmanagement, Gefahrstoffrecht.
  • Selbstständigkeit: Beratung für Unternehmen in Immissionsschutz und Umweltrecht.

Die Berufsaussichten gelten als sehr gut. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umweltrecht steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften kontinuierlich. Unternehmen sind zunehmend verpflichtet, Umweltauflagen einzuhalten und entsprechende Fachkompetenz nachzuweisen – was die Nachfrage nach Immissionsschutzbeauftragten weiter erhöht

6. Fazit

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz sind weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie sind Schlüsselfiguren für nachhaltiges Wirtschaften und den verantwortungsvollen Umgang mit Umweltressourcen. Wer Technik, Umwelt und Recht spannend findet, hat hier die Chance auf eine vielseitige und zukunftssichere Karriere mit hervorragenden Entwicklungsmöglichkeiten.