Schulung von Personen nach Kapitel 1.3 ADR
Seminarbeschreibung
Dieses Seminar informiert kompakt und kompetent über die relevanten Themen im Gefahrgutrecht.
Das Gefahrgutrecht fordert, dass alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen über einen Schulungsnachweis verfügen.
 Neben den sogenannten Gefahrgutbeauftragten ist also unter Umständen eine Vielzahl weiterer funktionstragender Personen im Unternehmen entsprechend auszubilden.
Inhouse-Schulung 
 Die Veranstaltung dauert einen Tag. Die Schulung bieten wir als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Unternehmen an. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
- Unfallszenarien als Auslöser von Gefahrgutvorschriften
 - Gefahrstoffrecht (GHS / CLP) und Gefahrgutrecht
 - Allgemeines zum Straßentransport, Güterverkehr und Kennzeichnung
 - Logistische Situation: Verantwortlichkeiten für die Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen
 - Grundlagen Gefahrgutrecht: Wo stehen wir heute? - GGVSEB / ADR 2021, Kennzeichung, Verpackungen, Dokumente
 - Vorbereitung und Abschluss der Transportabwicklung, Umschlag von Gefahrgütern, Be- und Entladung
 - Lagerung nach TRGS 510
 - Ladungssicherung: Neue rechtliche Entwicklungen, EN 12195:2010 versuch DIN 2700
 
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und sich ein Grundlagenwissen aneignen möchten.
Bitte beachten Sie: 
Die Referierendenauswahl kann je Termin variieren.
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					Uwe Manske 
					
GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen 
Teilnahmezertifikat der concada GmbH
Seminarpreis
(Preis auf Anfrage)