1. Was Gefahrstoffbeauftragte leisten: Aufgabenfelder kompakt erklärt
Die zentrale Aufgabe eines Gefahrstoffbeauftragten besteht darin sicherzustellen, dass im Unternehmen jederzeit verantwortungsvoll und gesetzeskonform mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Als fachkundige Ansprechperson koordiniert er oder sie alle Prozesse rund um Gefahrstoffe und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der systematischen Erfassung und Bewertung aller eingesetzten Gefahrstoffe. Der Gefahrstoffbeauftragte sorgt dafür, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen, bewertet die Gefährdungspotenziale und erstellt oder aktualisiert das Gefahrstoffverzeichnis. Darauf aufbauend führt er Gefährdungsbeurteilungen durch und entwickelt geeignete Schutzmaßnahmen - von technischen Lösungen über persönliche Schutzausrüstung bis hin zu organisatorischen Regelungen.
Darüber hinaus spielen die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten eine zentrale Rolle. Gefahrstoffbeauftragte vermitteln regelmäßig Wissen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, informieren über Risiken und stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden entsprechend ihrer Tätigkeiten geschult sind.
Auch die korrekte Kennzeichnung, sichere Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung der Stoffe fallen in seinen/ihren Verantwortungsbereich. Zudem überwacht der/die Gefahrstoffbeauftragte gesetzliche Vorgaben wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), REACH- und CLP‑Verordnung und passt betriebliche Abläufe an neue Anforderungen an.
Nicht zuletzt arbeitet der Gefahrstoffbeauftragte eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und Behörden zusammen, erstellt Berichte und unterstützt bei internen sowie externen Audits.
2. Pflichten & Vorschriften: Bedarf und Einsatz eines Gefahrstoffbeauftragten
Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist in Deutschland nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht also keine Pflicht für Unternehmen, eine solche Person zu benennen. Allerdings ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Verpflichtung für Arbeitgeber, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere:
- die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen (§ 6 GefStoffV),
- die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen,
- und die Unterweisung der Beschäftigten.
Diese Aufgaben müssen durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. In der Praxis wird diese Rolle häufig durch den Gefahrstoffbeauftragten übernommen.
Ein Gefahrstoffbeauftragter ist besonders in folgenden Fällen empfehlenswert oder faktisch erforderlich:
- Umfangreicher oder regelmäßiger Umgang mit Gefahrstoffen
- Komplexe Lager- oder Produktionsprozesse
- Zertifizierungsanforderungen (z. B. durch die ISO 45001)
- Erhöhte behördliche Anforderungen (z. B. bei Genehmigungsverfahren)
- Mangel an interner Fachkunde
In solchen Fällen kann die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten helfen, die gesetzlichen Pflichten systematisch zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.
3. Qualifikationen & Profil: Wer kann diese Rolle übernehmen
Um diese verantwortungsvolle Position übernehmen zu können, müssen bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Fachkunde, die in der GefStoffV sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere der TRGS 400, definiert ist. Sie umfasst eine einschlägige Ausbildung oder Berufserfahrung, praktische Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen und ein fundiertes Verständnis der relevanten Vorschriften.
Darüber hinaus erfordert die Rolle Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, analytisches Denken, Kommunikationsstärke und organisatorisches Talent.
Da sich gesetzliche Vorgaben und technische Standards regelmäßig ändern, ist eine kontinuierliche Fortbildung notwendig. Fachkundeschulungen vermitteln praxisnahes Know-how und schließen meist mit einem Zertifikat ab, das gegenüber Arbeitgebern und Behörden als Qualifikationsnachweis dient.

4. Qualifizierungswege: So wird man Gefahrstoffbeauftragter
Die Qualifizierung erfolgt in kompakten Lehrgängen, die häufig zwei bis fünf Tage dauern und sowohl online als auch in Präsenz angeboten werden. Sie decken alle relevanten Themen ab – von Rechtsgrundlagen über Gefährdungsbeurteilung und Kennzeichnung bis hin zur sicheren Lagerung, Entsorgung und zum Notfallmanagement. Zielgruppen sind neben angehenden Gefahrstoffbeauftragten auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerleiter:innen oder Beschäftigte im Umwelt- und Arbeitsschutz.
Da sich Vorschriften, Regelwerke und betriebliche Prozesse fortlaufend verändern, wird empfohlen, die Kenntnisse mindestens alle zwei bis drei Jahre durch eine Fortbildung zu aktualisieren. Diese Auffrischungen umfassen üblicherweise ein- bis zweitägige Seminare.
Bei der concada GmbH ist der Grundlehrgang zum Gefahrstoffbeauftragten modular aufgebaut. Dieser Aufbau ermöglicht es, sich spezifisches Wissen entsprechend den Voraussetzungen des Unternehmens anzueignen.
Die Module im Überblick:
Modul 1: Grundlagen Gefahrstoffe
Das erste Modul der Gefahrstoffreihe vermittelt die wesentlichen Grundlagen der Gefahrstoffverordnung. Dabei steht die praktische Umsetzung im betrieblichen Alltag im Vordergrund.
Modul 2: Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Dieses Modul vermittelt alles Wissenswerte zu Aufbau und Struktur von Sicherheitsdatenblättern. Dabei werden relevante Rechtsvorschriften betrachtet, das Lesen und Interpretieren von Sicherheitsdatenblättern geübt sowie notwendige Daten und geeignete Informationsquellen für deren Erstellung erläutert.
Modul 3: Praxisworkshop - Lagerung von Gefahrstoffen - gemäß TRGS 510
Im Rahmen dieses Moduls erhalten die Teilnehmenden einen Überblick, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen und mit welcher Ausrüstung zusammen gelagert werden dürfen. Dabei wird insbesondere die TRGS 510 vorgestellt, die die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften regelt.
Modul 4: Praxisworkshop - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Das Modul 4 der Gefahrstoffreihe vermittelt die wesentlichen Elemente einer Gefährdungsbeurteilung und wie die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden können.
Als Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte hat die concada das Seminar „Gefahrstoffe Update“ im Angebot.
5. Berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten
Gefahrstoffbeauftragte verfügen über spezialisierte Kenntnisse, die in vielen Branchen gefragt sind. Entsprechend vielfältig sind die Karrierewege. Neben der Vertiefung in angrenzende Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz oder Abfallmanagement eröffnen sich Möglichkeiten für Führungspositionen, etwa im EHS‑Management (Environment, Health & Safety) oder im Qualitätswesen. Ebenso sind Beratungs- und Schulungstätigkeiten ein attraktives berufliches Feld, da Unternehmen zunehmend auf externe Expertise setzen.
Die Nachfrage nach qualifizierten Gefahrstoffbeauftragten ist stabil und wird durch steigende Anforderungen an Umwelt- und Arbeitsschutz weiter verstärkt. Ob in der Chemie- und Pharmaindustrie, im Maschinenbau, in der Logistik, im Gesundheitssektor oder in öffentlichen Einrichtungen – überall sind Fachkräfte gefragt, die Sicherheit, Compliance und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten.
6. Fazit
Gefahrstoffbeauftragte tragen entscheidend dazu bei, dass Unternehmen rechtskonform, sicher und verantwortungsvoll mit Gefahrstoffen umgehen. Sie schaffen Transparenz, entwickeln Schutzmaßnahmen, schulen Mitarbeitende und sorgen dafür, dass Risiken minimiert und gesetzliche Vorgaben zuverlässig eingehalten werden. Mit fundierter Ausbildung, regelmäßiger Fortbildung und einem klaren Verantwortungsbewusstsein leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu Gesundheit, Sicherheit und nachhaltigen Arbeitsprozessen.
