Ein Gruppe von Leuten sitzt in Reihen und hören einem Vortragenden zu

Mit dem Qualifizierungschancengesetz in die Zukunft investieren

Digitalisierung, Strukturwandel und neue Berufsbilder stellen Beschäftigte wie Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Qualifizierungschancengesetz schafft hier neue Perspektiven: Es unterstützt gezielte Weiterbildung, sichert Fachkräfte und macht Betriebe zukunftsstark.

1. Ziel und Hintergrund des Gesetzes

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde 2019 eingeführt, um Beschäftigte fit für den digitalen und demografischen Wandel zu machen. Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Automatisierung, neue Technologien und veränderte Geschäftsmodelle stellen viele Berufsbilder infrage. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmern durch staatlich geförderte Weiterbildungen die Chance zu geben, ihre Qualifikationen zu erweitern und so ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.

Beispiel:
Eine Sachbearbeiterin in der Verwaltung, deren Aufgaben zunehmend durch digitale Prozesse automatisiert werden, kann mithilfe des QCG eine Weiterbildung im Bereich Datenanalyse absolvieren. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit ganz oder teilweise – so bleibt sie für ihren Arbeitgeber wertvoll und zukunftsfähig.

2. Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Das QCG richtet sich an alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Unternehmensgröße. Besonders im Fokus stehen Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten durch Digitalisierung oder strukturelle Veränderungen gefährdet sind. Auch Personen ohne Berufsabschluss oder mit veralteten Qualifikationen können gefördert werden, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu sichern.

Beispiel:
Ein Produktionsmitarbeiter in einem mittelständischen Betrieb, dessen Aufgaben zunehmend automatisiert werden, kann über das QCG eine Weiterbildung im Bereich Maschinensteuerung oder IT-Grundlagen absolvieren. So bleibt er für den Betrieb unverzichtbar und steigert seine berufliche Perspektive.

3. Umfang der finanziellen Förderung

Das Qualifizierungschancengesetz bietet attraktive Zuschüsse für Unternehmen und Beschäftigte. Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen können – abhängig von der Unternehmensgröße – bis zu 100 % übernommen werden. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Freistellung für die Qualifizierung, die in bestimmten Fällen bis zu 75 % oder sogar 100 % betragen können. Auch begleitende Kosten wie Prüfungsgebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung sind förderfähig.

Beispiel:
Ein kleiner Handwerksbetrieb möchte seine Mitarbeiter im Bereich digitaler Auftragsabwicklung schulen. Die Weiterbildungskosten werden vollständig übernommen, und für die Zeit der Schulung erhält der Betrieb einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. So wird die Qualifizierung für den Betrieb nahezu kostenneutral.

4. Voraussetzungen und förderfähige Maßnahmen

Damit eine Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Maßnahme muss mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen und von einem nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierten Bildungsträger angeboten werden. Außerdem muss der Arbeitnehmer während der Qualifizierung freigestellt sein. Besonders gefördert werden Weiterbildungen, die neue berufliche Kompetenzen vermitteln und nicht nur kurzfristige Anpassungen darstellen.

Die concada GmbH bietet als AZAV-zertifizierter Ausbildungsträger die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an, die die geforderten Förderkriterien erfüllt. Informieren Sie sich noch heute über den Lehrgang und sichern sich einen Platz.

Beispiel:
Eine kaufmännische Angestellte möchte sich im Bereich Projektmanagement weiterbilden. Der Kurs dauert 160 Stunden, wird von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt und findet während der Arbeitszeit statt. Damit erfüllt die Maßnahme alle Voraussetzungen für eine Förderung nach dem QCG.

5. Antrag & Prozess – so geht´s in der Praxis

Der Weg zur Förderung ist unkompliziert, erfordert aber einige Schritte. Zunächst sollte der Arbeitgeber Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen, um sich beraten zu lassen. Danach folgt die Antragstellung, bei der Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kursbeschreibung, Kostenaufstellung und Nachweise zur Zertifizierung des Bildungsträgers eingereicht werden müssen. Nach Bewilligung kann die Weiterbildung starten, und die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Bildungsträger und Arbeitsagentur.

Weiterführender Link zur Bundesagentur für Arbeit mit den Antragsformularen:

Für Unternehmen: Individuelle Förderung von Beschäftigten | Bundesagentur für Arbeit

Beispiel:
Ein mittelständisches Unternehmen möchte zwei Mitarbeiter für eine IT-Weiterbildung anmelden. Nach einem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit stellt der Betrieb den Antrag, reicht die Kursangebote und Kosten ein. Nach Genehmigung übernimmt die Agentur die Kurskosten und zahlt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt – die Mitarbeiter können sich ohne finanzielle Hürden qualifizieren.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein starkes Instrument, um Beschäftigte und Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Es bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern eröffnet echte Chancen für berufliche Weiterentwicklung in Zeiten des digitalen und strukturellen Wandels. Wer die Möglichkeiten kennt und nutzt, sichert langfristig Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

Alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und Schritte haben wir in einem kompakten Infoflyer zusammengefasst. Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.