Brille liegt auf Tisch und Papier

Compliance-Check:
Diese 6 Umweltgesetze müssen Unternehmen im Blick behalten

Die Anforderungen an Umwelt Compliance nehmen kontinuierlich zu. Unternehmen stehen ab 2026 neue Vorschriften im Bereich Umweltrecht bevor. In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Gesetze verschärft und wieder entschärft: Wer jetzt den Überblick verliert, riskiert nicht nur Bußgelder und Imageschäden, sondern auch Wettbewerbsnachteile. Diese sechs zentralen Umweltgesetze 2026 sind für Unternehmen besonders relevant und zeigen, worauf es bei der Umsetzung ankommt.

Das wichtigsten Infos auf einen Blick

  • CO₂-Preis: Steigt 2025 weiter an und betrifft alle Unternehmen mit hohem Energieverbrauch.
  • Lieferkettensorgfaltspflichten: Nationale Berichtspflichten werden voraussichtlich reduziert, während auf EU-Ebene eine erweiterte Richtlinie vorbereitet wird.
  • CSRD und ESRS: Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben, aber mit klaren neuen Standards und Pflichten.
  • EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Seit Februar 2025 gültig, mit weitreichenden Änderungen ab 2026.
  • EU-Batterieverordnung: Seit August 2025 in Kraft mit neuen Vorgaben zu Rücknahme, Recycling und digitalem Batteriepass.
  • Solardachpflicht: Ab 2025 in mehreren Bundesländern verpflichtend für Neubauten und Dachsanierungen.

1. CO₂-Preis: Steigende Kosten für Emissionen

Der nationale CO₂-Preis ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik. Seit seiner Einführung verteuert er fossile Brennstoffe und soll Anreize für klimafreundliche Alternativen setzen. Im Jahr 2025 wird der Preis schrittweise weiter angehoben. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, insbesondere in den Bereichen Wärme, Mobilität und Produktion, spüren diese Erhöhungen deutlich.

Besonders betroffen sind Branchen wie Industrie, Bauwesen, Logistik und produzierendes Gewerbe. Die steigenden Kosten wirken sich direkt auf Betriebsausgaben aus und können in der Lieferkette an Kunden weitergegeben werden. Für Unternehmen ist es daher entscheidend, frühzeitig Strategien zur Emissionsreduktion zu entwickeln – sei es durch Investitionen in Energieeffizienz, den Umstieg auf erneuerbare Energien oder den Einsatz von Technologien zur Emissionsminderung. Hilfreich bei dieser Analyse können Umweltmanagementbeauftragte im eigenen Unternehmen sein.

2. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Nationale Entlastung, europäische Verschärfung

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) ist seit Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette. Seit 2025 ist geplant, die Berichtspflicht auf nationaler Ebene abzuschaffen, um Bürokratie abzubauen.

Die eigentlichen Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen. Unternehmen müssen weiterhin Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie Beschwerdemechanismen einrichten. Parallel dazu wird auf europäischer Ebene die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorbereitet, die voraussichtlich Ende 2025 in Kraft tritt.

Im Vergleich zum LkSG legt die CSDDD einen stärkeren Fokus auf Umweltaspekte und erweitert die Anforderungen an Unternehmen deutlich. Damit wird das europäische Recht langfristig maßgeblich sein. Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um ihre Prozesse bereits jetzt an den kommenden europäischen Standard anzupassen.

3. CSRD und ESRS: Nachhaltigkeitsberichterstattung mit neuen Standards

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die bedeutendste EU-Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch das Omnibus-Gesetz Anfang 2025 wurden die Berichtspflichten für viele Unternehmen jedoch um zwei Jahre verschoben. Große Unternehmen, die nicht bereits von der Vorgängerrichtlinie betroffen waren, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten.

Trotz der Verschiebung bleibt der Handlungsdruck bestehen. Unternehmen müssen künftig nach den neuen europäischen Standards (ESRS) berichten, die weit über klassische Finanzkennzahlen hinausgehen. Gefordert wird eine umfassende Darstellung ökologischer, sozialer und Governance-Aspekte. Die Berichte unterliegen zudem einer externen Prüfung, was ihre Relevanz deutlich erhöht.

Zentrale Grundlage ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen nicht nur darlegen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren sie selbst betreffen, sondern auch, welchen Einfluss ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat. Diese Anforderungen erfordern frühzeitige Anpassungen in internen Reporting- und Controllingprozessen.

4. EU-Verpackungsverordnung: Weniger Abfall, mehr Kreislaufwirtschaft

Am 11. Februar 2025 trat die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit zu verbessern. In Deutschland bleibt das Verpackungsgesetz (VerpackG) zwar bis 2026 in Kraft, wird dann aber vollständig durch die PPWR ersetzt.

Die Verordnung sieht vor, das Verpackungsaufkommen pro Kopf bis 2030 um mindestens fünf Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es strenge Vorgaben zur Reduzierung von Leerraum in Verpackungen und zur Recyclingfähigkeit. Unternehmen müssen ihre Verpackungen künftig stärker an nachhaltigen Materialien ausrichten und Mindestanteile recycelter Kunststoffe integrieren.

Für den Handel, die Konsumgüterindustrie und die Logistikbranche bedeutet dies eine umfassende Umstellung. Verpackungsdesigns müssen überarbeitet, Lieferketten angepasst und neue Recyclingprozesse implementiert werden. Wer diese Entwicklungen frühzeitig angeht, kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile im Bereich Nachhaltigkeit sichern.

5. EU-Batterieverordnung: Nachhaltigkeit im Fokus

Seit dem 18. August 2025 ist die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattV) in Verbindung mit dem deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) vollständig in Kraft getreten. Sie setzt verbindliche Umweltziele für Batterien, stärkt die Kreislaufwirtschaft und erhöht die Anforderungen an Hersteller.

Unternehmen müssen künftig den CO₂-Fußabdruck ihrer Batterien offenlegen und sich an strenge Recyclingquoten halten. Bis 2030 sollen beispielsweise 73 Prozent aller Gerätebatterien gesammelt und wiederverwertet werden. Hinzu kommen erweiterte Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten sowie die Einführung eines digitalen Batteriepasses. Dieser soll Transparenz über Herkunft, chemische Zusammensetzung und Umweltauswirkungen schaffen.

Besonders relevant ist zudem die Pflicht für ausländische Hersteller, einen Bevollmächtigten in Deutschland zu benennen, der für Rücknahme, Entsorgung und Berichterstattung verantwortlich ist. Für kommunale Sammelstellen und Unternehmen, die Batterien in Umlauf bringen, ergeben sich dadurch neue organisatorische und logistische Herausforderungen.

6. Solardachpflicht: Ausbau der Photovoltaik

Die Solardachpflicht wurde 2025 in mehreren Bundesländern eingeführt. Sie gilt für Neubauten sowie grundlegende Dachsanierungen von Wohngebäuden ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Besonders Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen setzen diese Vorgaben bereits seit Januar 2025 konsequent um.

Auch auf europäischer Ebene wird die Solarpflicht diskutiert. Die EU plant, ab 2029 alle neuen Wohngebäude verpflichtend mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Zusätzlich trat im März 2025 das Solarspitzengesetz in Kraft, das neue Regeln zur Steuerbarkeit von Anlagen und zur Einspeisevergütung enthält. Anlagen müssen künftig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein und können bei negativen Börsenstrompreisen abgeregelt werden.

Für Unternehmen im Bau- und Immobiliensektor, aber auch für Betriebe mit Neubau- oder Sanierungsvorhaben, bedeutet dies eine klare Pflicht zur Investition in Solarenergie. Gleichzeitig bietet die Regelung die Chance, Energiekosten langfristig zu senken und die eigene Klimabilanz zu verbessern.

Fazit: Proaktive Vorbereitung sichert Wettbewerbsfähigkeit

Das Jahr 2025 bringt für Unternehmen eine Vielzahl neuer Herausforderungen im Bereich Umwelt Compliance. Ob steigende CO₂-Preise, verpflichtende Solardächer, strengere Batterievorschriften oder umfassende Nachhaltigkeitsberichte – die Anforderungen wachsen spürbar.

Wer frühzeitig handelt, verschafft sich jedoch Vorteile. Durch proaktive Anpassungen lassen sich Risiken minimieren, Ressourcen effizienter nutzen und Wettbewerbsvorteile aufbauen. Unternehmen, die die neuen Umweltgesetze 2025 nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance verstehen, positionieren sich langfristig erfolgreich in einem zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Marktumfeld.