Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Erklärung zum Dienstleister

concada GmbH, Campus Bonn
Herbert-Rabius-Str. 24
53225 Bonn, Deutschland

  Telefon: 
0228 400 72 - 244

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung:

Die concada GmbH bietet berufliche Weiterbildung in Form von Seminaren und Lehrgängen für Fach- und Führungskräfte an. Themenschwerpunkte sind Umwelt, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, Managementsysteme sowie Arbeitsmedizin.

Die auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen bestehen darin, Informationen über die Weiterbildungen bereitzustellen und den Abschluss von Verträgen über elektronisch Kommunikationsmittel zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Unterlagen zu den Schulungen zum Download angeboten.

3. Beschreibung und Erläuterungen zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung:

Auf der Website der concada GmbH sind die einzelnen Weiterbildungen thematisch sortiert aufgelistet mit weiterführenden Informationen zu den angebotenen Inhalten, den Referierenden sowie Ort und Zeit der Veranstaltung. Die gewünschten Veranstaltungen können entweder direkt gebucht werden (Veranstaltungen mit Festpreis) oder es können individuelle Angebote angefragt werden zur Durchführung der Veranstaltung (insb. für Inhouse Schulungen).

Mit dem Button „Anmeldung absenden“ wird ein verbindliches Angebot gegenüber der concada GmbH abgegeben, welches durch die Buchungsbestätigung angenommen wird, sodass der Vertrag abgeschlossen wird.

4. Welche Regeln gelten für Barrierefreiheit?

Die Regeln für Barrierefreiheit bei Dienstleistungen kommen aus einer EU-Richtlinie. Sie heißt Richtlinie (EU) 2019/882 oder auch European Accessibility Act (EAA). Alle Länder der EU haben diese Richtlinie in eigene Gesetze übernommen.

In Deutschland gelten die Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der BFSG-Verordnung (BFSGV). Für Dienstleistungen sind vor allem diese Paragraphen wichtig:

  • § 3 Absatz 1 zusammen mit § 1 Absatz 3 BFSG
  • § 14 Absatz 1 BFSG zusammen mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFS

Bei der Umsetzung muss grundsätzlich der Stand der Technik beachtet werden. Das bedeutet: Es ist die europäischen Norm EN 301 549 zu beachten, wonach die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufen A und AA, einzuhalten sind.

5. Beschreibung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden:

Die Website der concada GmbH erfüllt die rechtlichen Vorgaben für Barrierefreiheit.

Das bedeutet:

  • Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der BFSG-Verordnung (BFSGV) werden erfüllt.
  • Die technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 werden berücksichtigt.
  • Diese Webseite ist im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet.

6. Kontaktinformationen

Die concada GmbH begrüßt und schätzt Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit der Webseite www.concada.de. Ihre Rückmeldung ist wichtig und hilft, die Dienstleistungen zu verbessern. Wenn Sie auf Barrierefreiheitsprobleme stoßen, ein Problem mit der Konformität hinsichtlich der geltenden Anforderungen melden möchten oder Verbesserungsvorschläge haben, zögern Sie bitte nicht, die concada GmbH über die folgenden Kanäle zu kontaktieren:

  E-Mail: infoconcada.de

  Telefon: 0228 400 72 244

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde:

MLBF (in Errichtung; Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

  Telefon: 0391 567 6970

  E-Mail: mlbfms.sachsen-anhalt.de