Zwei Beschäftigte mit Schutzhelm und Warnwesten prüfen Unterlagen zu Arbeitssicherheit auf einer Baustelle

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen – Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, Betriebsarzt und Arbeitsschutzpraxis

Sicherheit und Gesundheit im Betrieb entstehen nicht von selbst. Sie müssen organisiert, bewertet, kommuniziert und kontinuierlich verbessert werden. Genau hier kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit ins Spiel: Sie unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Rechtlich ist die Sifa fest im betrieblichen Arbeitsschutz verankert – praktisch ist sie eine zentrale Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, Führungskräften, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten. 

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1. Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – und warum ist sie für Unternehmen so wichtig?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – häufig kurz Sifa genannt – unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehören vor allem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2, die festlegen, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen sind. Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit bleibt dabei immer beim Arbeitgeber – die Sifa berät, begleitet und wirkt auf wirksame Maßnahmen hin.

Die Sifa ist Beraterin, Impulsgeberin und Umsetzungbegleiterin

Die Sifa unterstützt unter anderem bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unfallanalysen und Unterweisungen. Sie beobachtet die Durchführung des Arbeitsschutzes, meldet Mängel, schlägt Verbesserungen vor und wirkt darauf hin, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich im Arbeitsalltag ankommen. 

Warum die Sifa heute strategischer wirkt als früher

Die DGUV beschreibt die Fachkraft für Arbeitssicherheit ausdrücklich als Unterstützung dabei, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und möglichst frühzeitig in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Damit ist die Rolle längst nicht mehr nur reaktiv. Moderne Sifas wirken präventiv, systematisch und zunehmend auch an Schnittstellen zu Managementsystemen, organisatorischen Veränderungen und digitaler Arbeit mit. 

2. Welche Aufgaben hat die Sifa in der betrieblichen Praxis?

Die Sifa berät Arbeitgeber und verantwortliche Personen etwa bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel, bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Gerade hier zeigt sich der hohe Nutzen einer früh eingebundenen Sifa: Risiken können erkannt werden, bevor sie sich im Betrieb verfestigen.

Praxisbeispiel:
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen plant die Einführung einer neuen Verpackungslinie. Die Sifa wird nicht erst nach Inbetriebnahme hinzugezogen, sondern bereits in der Planungsphase. Gemeinsam mit Technik, Führungskraft und Betriebsarzt werden ergonomische Belastungen, Absicherungen und sichere Wartungszugänge bewertet. Das Ergebnis: weniger Nachbesserungen, bessere Akzeptanz und ein sicherer Start der Anlage.

Begehungen, Mängelhinweise und Unfallanalysen

Regelmäßige Präsenz der Sifa in den Arbeitsbereichen ist wichtig. Das Gesetz nennt ausdrücklich Betriebsbegehungen, das Mitteilen festgestellter Mängel, Vorschläge zu deren Beseitigung und das Hinwirken auf deren Umsetzung. Ebenso gehört die Untersuchung von Ursachen von Arbeitsunfällen dazu – nicht mit dem Ziel, Schuldige zu suchen, sondern um wirksame Präventionsmaßnahmen abzuleiten.

Unterweisungen und Schulung von Sicherheitsbeauftragten

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wirkt darauf hin, dass Beschäftigte sich sicherheitsgerecht verhalten. Dazu zählt auch, über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu informieren und bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Sifa in der Fläche – sie ersetzen sie jedoch nicht.
Genau diesen Unterschied greift auch die concada in ihrer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten – gemäß SGB VII auf.

3. Wie arbeitet die Sifa mit der Geschäftsführung zusammen?

Die Geschäftsführung beziehungsweise der Arbeitgeber ist rechtlich für den Arbeitsschutz verantwortlich und muss die Arbeitsschutzorganisation so gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit im Betrieb gewährleistet werden. Die Sifa ist dabei die fachkundige Unterstützung – nicht die ersetzende Instanz. Ihre Wirksamkeit hängt deshalb stark davon ab, wie eng sie an Entscheidungen, Ressourcen und Prioritäten der Unternehmensleitung angebunden ist.

Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung

Die BAuA betont ausdrücklich, dass die Verantwortung dafür, dass arbeitsrechtlich erforderliche und zumutbare Maßnahmen umgesetzt und verbessert werden, beim Arbeitgeber verbleibt. Die Sifa unterstützt mit Fachkunde, Beurteilungen und Vorschlägen; Entscheidungen über Ressourcen, Organisation und Umsetzung trifft die Unternehmensleitung beziehungsweise die Linienorganisation.

Weisungsfrei in der Fachkunde - direkt ansprechbar für die Leitung

Das ASiG stellt klar, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei sind. Sie unterstehen unmittelbar der Betriebsleitung und können Vorschläge in sicherheitstechnischen Fragen direkt an den Arbeitgeber richten, wenn sie sich im Betrieb nicht verständigen können. Diese rechtliche Stellung ist wichtig, damit Arbeitsschutz fachlich fundiert und unabhängig beraten werden kann.
In einem Dienstleistungsunternehmen häufen sich ergonomische Beschwerden im hybriden Arbeitsmodell. Die Sifa wertet die Rückmeldungen aus, bringt die Erkenntnisse in ein Gespräch mit der Geschäftsführung ein und empfiehlt Standards für Bildschirmarbeitsplätze, Unterweisung und mobile Arbeit. Erst durch die Rückendeckung der Leitung werden die Maßnahmen verbindlich umgesetzt.

4. Welche Rolle spielen Führungskräfte in der Zusammenarbeit mit der Sifa?

Führungskräfte sind zentrale Umsetzer im Arbeitsschutz. Sie tragen Verantwortung für ihre Teams und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften organisieren und durchsetzen. Die Sifa unterstützt sie fachlich – etwa bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Schutzmaßnahmen und bei der rechtssicheren Delegation von Aufgaben.

Führungskräfte brauchen Arbeitsschutzkompetenz

Die Rechtspflichten von Führungskräften im Arbeitsschutz sind anspruchsvoll. Genau hier setzt das concada Seminar Arbeitssicherheit für Führungskräfte – Grundlagenseminar an: Es behandelt Aufgaben und Verantwortung von Führungskräften, Unternehmerpflichten im Sinne der Gefährdungsbeurteilung, rechtliche Konsequenzen sowie die Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. 

Gute Zusammenarbeit heißt: fachliche Beratung trifft operative Umsetzung

In der Praxis funktioniert Arbeitsschutz dann besonders gut, wenn die Sifa nicht nur „kontrolliert“, sondern Führungskräfte in ihrer Rolle stärkt: bei Begehungen, bei Änderungen im Arbeitsablauf, bei der Einweisung neuer Beschäftigter oder nach Vorfällen. Umgekehrt braucht die Sifa Führungskräfte, die Hinweise ernst nehmen, Ressourcen einfordern und Maßnahmen zuverlässig im Alltag verankern.

Praxisbeispiel:
Ein Lagerstandort verzeichnet wiederholt Beinaheunfälle mit Flurförderzeugen. Die Sifa analysiert die Situation gemeinsam mit Schichtleitung und Bereichsverantwortung. Es folgen eine überarbeitete Wegeführung, klare Verkehrsregeln und gezielte Unterweisungen. Erst die Zusammenarbeit zwischen Sifa und Führungskraft macht die Prävention wirksam.

5. Wie arbeitet die Sifa mit dem Betriebsarzt zusammen?

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit haben unterschiedliche fachliche Schwerpunkte, sollen aber eng zusammenarbeiten. Während der Betriebsarzt den Arbeitgeber in Fragen des Gesundheitsschutzes unterstützt, berät die Sifa in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Das ASiG nennt die Zusammenarbeit beider ausdrücklich und fordert insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen.

Zwei Perspektiven, ein Ziel

Die Sifa bringt vor allem die sicherheitstechnische und organisatorische Perspektive ein, der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische. Gemeinsam können beide etwa ergonomische Belastungen, Haut- und Atemwegsrisiken, Schichtarbeit, psychische Belastung, persönliche Schutzausrüstung oder Eingliederungsfragen fundierter bewerten als jede Rolle allein.

Gemeinsame Begehungen und abgestimmte Empfehlungen

Das Gesetz nennt gemeinsame Begehungen ausdrücklich als Teil der Zusammenarbeit. Für Unternehmen ist das praktisch besonders wertvoll: Hinweise aus arbeitsmedizinischer Vorsorge, Auffälligkeiten aus der Gefährdungsbeurteilung und Beobachtungen aus dem Arbeitsalltag lassen sich so besser zusammenführen und priorisieren. 

Praxisbeispiel:
In einem Verwaltungsbetrieb häufen sich Beschwerden über Raumklima und Konzentrationsprobleme. Bei einer gemeinsamen Begehung von Sifa und Betriebsarzt werden Lüftung, Beleuchtung, Arbeitsorganisation und Belastungsspitzen bewertet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen reichen von technischen Anpassungen bis zu organisatorischen Änderungen in der Flächenbelegung.

6. Welche weiteren Akteure sind für die Sifa wichtig?

Die Sifa arbeitet nicht nur mit Geschäftsführung, Führungskräften und Betriebsarzt zusammen, sondern auch mit Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und – je nach Betrieb – weiteren Beauftragten aus Technik, Umwelt- oder Gesundheitsschutz. Gerade in größeren Organisationen entscheidet diese Vernetzung darüber, ob Arbeitsschutz im Alltag wirklich greift.

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Das ASiG verpflichtet Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Außerdem müssen sie den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterrichten und ihn auf Verlangen beraten. Diese Zusammenarbeit stärkt die praktische Umsetzbarkeit, weil Beteiligung und Akzeptanz im Betrieb verbessert werden.

Sicherheitsbeauftragte als wichtige Multiplikatoren

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsarzt und Sifa dabei, Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind sie nach § 22 SGB VII zu bestellen.

Weitere Informationen zur Rolle von Sicherheitsbeauftragten vermittelt die concada in ihrer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

7. Der Arbeitsschutzausschuss – wo die Zusammenarbeit sichtbar wird

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Dort kommen Arbeitgeber oder beauftragte Person, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, zwei Betriebsratsmitglieder und Sicherheitsbeauftragte zusammen, um Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Ausschuss tagt mindestens vierteljährlich.

Warum der ASA für die Sifa so wichtig ist

Der ASA ist kein reines Formalgremium, sondern ein strukturiertes Kommunikationsforum für Entscheidungen, Prioritäten und Nachverfolgung. Hier kann die Sifa Themen wie Unfallanalysen, Neuanschaffungen, erkannte Mängel, Wirksamkeit von Maßnahmen oder Präventionsschwerpunkte einbringen und mit den relevanten Entscheidungsträgern abstimmen.

8. Warum die Rolle der Sifa 2026 noch wichtiger wird

Die Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz verändern sich: Digitalisierung, flexible Arbeitsformen, neue Technologien und komplexere Arbeitsprozesse erhöhen den Koordinationsbedarf. Gleichzeitig wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet. Laut DGUV bringt die neue Fassung mehr Klarheit und Flexibilität, unter anderem durch die Möglichkeit digitaler Beratung unter bestimmten Voraussetzungen. Außerdem wurden Betreuungsmodelle und branchenspezifische Zuordnungen aktualisiert. 

Moderne Sifa-Rollen brauchen moderne Qualifizierung

Wer die Rolle der Sifa wirksam übernehmen will, braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch ein professionelles Rollenverständnis und Handlungskompetenz. Hinzu kommt: Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 macht die kontinuierliche Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ausdrücklich sichtbar, indem die regelmäßigen Berichte nun Nachweise über absolvierte Fortbildungen enthalten müssen, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind. In den Erläuterungen zur DGUV Regel 100-002 wird dazu ausgeführt, dass erfahrungsgemäß insbesondere die in den letzten fünf Jahren durchgeführten Fortbildungen maßgeblich sind, damit die Beratung der Betriebe zum aktuellen Stand der Technik, branchenspezifischen Kompetenzen und gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gewährleistet ist. [bghm.de], [vbg.de]

Einen Überblick über Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote rund um die Fachkraft für Arbeitssicherheit – von der Sifa-Qualifizierung 3.0 über branchenspezifische Lernfelder bis hin zu ergänzenden Praxisseminaren – bietet die concada auf ihrer Seminarseite zum Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit

9. FAQ – Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist die Sifa für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich?

Nein. Die Sifa unterstützt und berät den Arbeitgeber beziehungsweise die Unternehmensleitung. Die rechtliche Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Arbeitgeber.

Muss jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Ja, nach Maßgabe des ASiG müssen Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und den dort beschriebenen Betreuungsmodellen.

Worin unterscheidet sich die Sifa vom Sicherheitsbeauftragten?

Die Sifa ist die fachkundige sicherheitstechnische Beratungsperson des Unternehmens. Sicherheitsbeauftragte unterstützen in der Praxis vor Ort, können die Sifa jedoch nicht ersetzen.

Wie arbeiten Sifa und Betriebsarzt zusammen?

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt die Zusammenarbeit ausdrücklich vor. Dazu gehören insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen und die Abstimmung bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit.

10. Fazit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein Randthema der Organisation, sondern eine zentrale Fachfunktion für wirksamen Arbeitsschutz. Ihre Stärke liegt in der Verbindung von Fachkunde, betrieblicher Nähe und guter Zusammenarbeit: mit Geschäftsführung, Führungskräften, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat. Wo diese Zusammenarbeit strukturiert funktioniert, steigt nicht nur die Rechtssicherheit – auch Prävention, Akzeptanz und betriebliche Wirksamkeit verbessern sich deutlich.

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