Unternehmen sind dazu verpflichtet ihre Betriebsstätten, technischen Anlagen, Maschinen und Geräte in der Art und Weise zur Verfügung zu stellen und die Betriebsabläufe so zu auszugestalten, dass die Mitarbeiter/innen vor Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit geschützt sind.
Die Unternehmen müssen Vorkehrungen treffen um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und haben für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze zu sorgen. Dies ist in den staatlichen Arbeitsschutzregelungen, explizit im Arbeitsschutzgesetz und in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger verankert.
Andererseits sorgen sichere und gesunde Arbeitsplätze u. a. für motivierte Mitarbeiter und einen geringen Krankenstand. In Zeiten von Globalisierung und zunehmenden Wettbewerbs können Sicherheit und Gesundheit so einen Beitrag leisten, das Unternehmen konkurrenzfähig zu halten.
Wir bieten Ihnen umfassende Qualifizierungsmaßnahmen zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten auf ausgewählten Gebieten von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Dabei haben Sie sowohl die Möglichkeit, das notwendige Grundwissen zu erlangen als auch Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zu aktualisieren. Darüber hinaus informieren wir Sie durch unsere Informationsveranstaltungen kontinuierlich über neueste Änderungen in der Gesetzgebung.
Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) hat 2005 einen Fort- und Weiterbildungsnachweis eingeführt. Sicherheitsingenieure, die pro Kalenderjahr mindestens 6 Punkte für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gesammelt haben, können sich künftig mit Namen und Kontaktdaten in einer öffentlichen Liste führen lassen. Die jeweils genannten VDSI Punkte werden in unserem Teilnahmezertifikat ausgewiesen.
In unserer Broschüre „Seminare und Lehrgänge 2010 2. Halbjahr“ erhalten Sie in kompakter Form einen Überblick über unser aktuelles Seminarangebot.