Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Vertragsbeziehungen zwischen der concada GmbH und dem Kunden richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der concada GmbH. Der Kunde erkennt mit der schriftlichen Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
Verträge, Anmeldungen, Stornierungen und sonstige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger schriftlicher Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftrags-
durchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die concada GmbH legt die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere technische Angaben und Mess- bzw. Analysedaten, als richtig
zugrunde. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Daten und Unterlagen muss im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
3. Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung mit Angaben über den Kunden - und im Seminarbereich auch
mit Angaben über die Firma - erfolgt durch Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, mit welcher der Vertrag mit der concada GmbH wirksam wird.
4. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sodann auf das in
der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Es gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Ratenzahlungen können vereinbart werden.
5. Stornierungen
Schriftliche Stornierungen oder Umbuchungen können per Fax oder Post bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr, danach die Gesamtgebühr erhoben. Bei kurzfristigen Umbuchungen (2 Wochen vor Veranstaltungs-
beginn) auf einen anderen Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
6. Durchführung und Änderungen der Veranstaltung
Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen bleiben der concada GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung beim Inhalt und Ablauf sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamt-
charakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die concada GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen.
Ein solcher liegt insbesondere bei Erkrankungen des Dozenten oder einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. Dabei bestehen beim Kunden neben dem Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren keine weiteren Ansprüche.
7. Haftung und Gewährleistung
Die concada GmbH erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung der branchenüblichen Sorgfalt. Sie haftet für die Fehlerhaftigkeit ihrer Leistungen durch die kostenlose fehlerfreie Wiederholung der entsprechenden Leistungseinheit. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.
Für Schadensersatzansprüche haftet die concada GmbH nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten. Die Haftung umfasst, außer bei Vorsatz, nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Auftrag typischerweise nicht erwartet oder vorhergesehen werden konnten.
8. Schutz der Arbeitserzeugnisse
Die concada GmbH behält an den erbrachten Leistungen - sofern diese dazu geeignet sind - das Urheberrecht. Der Kunde darf im Rahmen des Auftrages erstellte Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die concada GmbH.
9. Geheimhaltung
Die concada GmbH verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die in Zusammenhang mit einem Auftrag erarbeitet werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen und alle erhaltenen oder gewonnenen Informationen streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass sie der Auftraggeber schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsverhältnis hinaus fort und gilt auch für Dritte, die als Unterauftragnehmer der concada GmbH im Rahmen des Auftrages tätig werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der concada GmbH erforderlich ist.
10. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.
11. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen die concada GmbH verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
12. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bonn. Soweit nichts anderes schriftlich bestimmt wird, ist der Erfüllungsort Dortmund.