| Beschreibung: |
Seminarbeschreibung
Hat sich bei der Beförderung ein schwerer Unfall oder Zwischenfall (auch ohne terroristischen Hintergrund) ereignet, so hat der Beförderer sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde ein Bericht vorgelegt wird. Diese Verpflichtung ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und im ADR eindeutig festgehalten.
Auf Grund dessen ist das Unternehmen verpflichtet ein funktionierendes Notfallmanagementsystem aufzubauen und zu unterhalten.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auf die Hintergründe explizit eingegangen. Die Inhalte und der Aufbau von Sicherungsplänen werden vorgestellt und die Verantwortlichkeiten besprochen. Die Teilnehmer erhalten Hinweise zur praktischen Umsetzung für ihren Betrieb und lernen, wie sie im Notfall Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird den Teilnehmern das nötige Werkzeug zur Erstellung eines solchen Unfallberichts an die Hand gegeben.
Diese Veranstaltung wurde vom Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) mit 3 Punkten bewertet.
Themenschwerpunkte
Was ist ein meldepflichtiges Ereignis?
Wann liegt ein Produktaustritt vor?
Vermeidung von Umweltschäden
Notfallmanagement
Sichere Transporte und Sicherung
Ausfüllen eines Musters für einen Bericht
Wer ist betroffen? Allgemeine und besondere Maßnahmen
Inhalt und Aufbau eines Sicherungsplans
Verantwortlichkeiten und Risikobewertung
Betriebliche Umsetzung
Notfallmanagement
Sicherheitsüberprüfungsgesetz und
Verordnung
Auch als Inhouse Schulung möglich!
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Gefahrgutbeauftragte, Störfallbeauftragte, Betriebsleiter, Umweltmanagementbeauftragte, Mitarbeiter im Verladebereich, beauftragte Personen, Fahrzeugführer, Disponenten, verantwortliche Personen und Betriebsleiter.
|