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Seminarbeschreibung
In vielen Bereichen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäusern, Arztpraxen) wird regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgegangen. Dabei unterliegen z.B. diagnostische Proben gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Dabei umfasst die Beförderung sowohl die Vorbereitungshandlungen, das Einpacken, das Beladen, den Transport, das Entladen als auch das Auspacken. Für die richtige Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Verladung ist nach GbV §§1a und 6 eine verantwortliche Person zu benennen.
Im Rahmen der Schulung werden die notwendigen Kenntnisse an die Teilnehmer vermittelt, so dass diese im Anschluss in der Lage sind mit den gefährlichen Gütern entsprechend umzugehen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche Personen im Gesundheitswesen, die sich um die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Verladung von Gefahrgütern kümmern.
Themenschwerpunkte
Allgemeine Vorschriften im Gefahrgutrecht
Gefahrgüter der Klasse 6.2
LQ und Kleinmengenregelung
Ladungssicherung
Gefahrgut Abfall
Versendung von Gefahrgütern mit der Post
Weitere Informationen
Praxisbeispiele
Auch als Inhouse Schulung möglich! |