| VA-Nummer: |
V3281 |
| Thema: |
Das elektronische Nachweisverfahren |
| Beschreibung: |
Seminarbeschreibung
In Zukunft soll die Entsorgung gefährlicher Abfälle obligatorisch in elektronischer Form nachgewiesen werden. Die Novelle der Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten. Sie legt verpflichtend fest, dass spätestens am 01.04.2010, also 42 Monate nach der Verkündigung, das Nachweisverfahren nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden darf.
Auf Grund dessen ist es sinnvoll, dass sich alle Betroffenen rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Zudem erfordert die Umsetzung des elektronischen Nachweisverfahrens Investitionen und Veränderungen der betrieblichen Abläufe.
Diese Veranstaltung bereitet Sie intensiv und praxisnah auf die Neuregelungen des elektronischen Nachweisverfahrens vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Erörterung der zukünftigen Problematik des neuen Entsorgungsverfahrens. Sie erhalten die notwendigen Handlungsempfehlungen zur Bewältigung der neuen Herausforderungen.
Themenschwerpunkte
Rechtliche Grundlagen des Nachweisverfahrens
Inhalte der großen Novelle der Nachweisverordnung
Anforderungen an ein effektives elektronisches Nachweissystem
Umsetzung des neuen Regelnachweises ab 2007
Online Begleitschein
Regelungen zum praktischen Einsatz eines elektronischen Nachweisverfahrens
Antragsverfahren zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Entsorgungsunternehmen, die sich mit der konkreten Umsetzung der neuen Regelungen befassen müssen, aber auch Abfallerzeuger sind durch dieses Seminar angesprochen.
Auch als Inhouseschulung möglich!
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| Auszug Referenten: |
Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster Dr. Nils-Oliver Höppner, Umweltberatung Höppner, Winsen-Bahlburg
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| Termin: |
26.05.2010
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| Ort: |
Dortmund |
| Zertifikate: |
Teilnahmezertifikat der concada GmbH |
| Preis: |
499.00 € zzgl. MwSt. |
| Ansprechpartner: |
Carolin Stütz
Telefon: +49 228 40072 242
cstuetz concada.de
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