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Seminarbeschreibung
Für eine rechtssichere und ökonomische Abwasserbehandlung sowie für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterhalb der gesetzlichen Mengenschwellen sind Betrieben, die nicht nach §21a WHG verpflichtet sind, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen, angehalten, eine verantwortliche Person zu benennen.
Die Veranstaltung „Gewässerschutz für Quereinsteiger“ hat zum Ziel, Mitarbeitern in Betrieben die erforderliche Fachkunde und rechtlichen Grundlagen zu vermitteln und sie so optimal auf ihre Tätigkeit vorzubereiten. Dabei steht die praktische Umsetzung in den betrieblichen Alltag im Vordergrund.Entwicklung.
Diese Veranstaltung wurde vom Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) mit 2 Punkten bewertet.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an verantwortliche Personen im Unternehmen, Führungskräfte, die im Rahmen von Aufgabendelegation aufgrund der
Kontrollfunktion einen fundierten Überblick und Grundlagenwissen aufweisen müssen und Personen, die sich mit Fragen des Gewässerschutzes beschäftigen
Themenschwerpunkte
Rechtliche Grundlagen
Die Abwasserverordnung und die zugehörigen Anhänge
Regelungen zur behördlichen Abwasseruntersuchungen sowie zur betrieblichen Eigenkontrolle
Grundlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen (LAU- und HBV Anlagen)
Praxisbeispiele
Diese Veranstaltung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.
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